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§ 1 Name und Sitz
(1) Der Fanclub führt den Namen „Schalke FanClub UK".
(2) Der FanClub hat seinen Sitz in Hull , England und in Gelsenkirchen-Schalke / Deutschland.
(3) Geschäftsjahr ist die Dauer der Bundesliga-Saison. Stichtag ist jeweils der 1. Mai.
(4) Der FanClub wurde am 26.02.2010 gegründet.
(5) Die Vereinsfarben sind Blau-Weiss.
(6) Das Fanclub-Logo zeigt die Umrisse Großbritanniens mit dem Schalker-Vereinslogo.
(7) Die FanClub –Flagge ist der Union-Jack in königsblau mit dem Schriftzug „Schalke FanClub UK. Links oben befindet sich das Logo des FC Schalke 04. Rechts unten befindet sich das Logo des Schalke FanClubs UK.
§ 2 Zweck des Fanclubs
(1) Der FanClub möchte allen Menschen, die sich für den FC Schalke 04 interessieren, eine Plattform bieten, auf der sie sich über die Belange des FC Schalke 04 austauschen können. Hierzu bedient sich der Fanclub. einer Mailingliste. Diese Mailingliste ist nur Mitgliedern zugänglich.
(2) Dabei verfolgt der FanClub ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel des FanClubs dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs.
§ 3 FanClub-Aktivitäten
Der FanClub erfüllt seine Aufgaben z.B.: durch Bereitstellung eines Zugangs zu einer Mailingliste, die den täglichen und weltweiten Austausch seiner Mitglieder ermöglicht. Des Weiteren wird der FanClub auf Wunsch der Mitglieder in Form der Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen, wie z.B. Besuche von Spielen des FC Schalke 04, Fan-Meetings, FanClub-Reisen, Organisation von Sommer- und Winterfesten etc. tätig. FanClub-Mitglieder haben keinen Anspruch auf die Zuweisung/Vergabe von Eintrittskarten zu Spielen des FC Schalke 04. Die Zuweisungskriterien obliegen ausschließlich dem Vorstand und werden von diesem nach bestem Wissen umgesetzt.
Der Bearbeitungsbetrag bei bestellten Tickets beträgt bei Stehplätzen 1,50 € und bei Sitzplätzen 2,-€. Dieser Betrag wird dem FanClub gutgeschrieben. Im Falle spezieller Spiele ( Endspiele etc.) mit sehr hoher Nachfrage und nur geringer Zuteilung kann der Vorstand höhere Bearbeitungsgebühren festlegen.
Maßgebliche Kriterien bei der Zuteilung von Tickets sind: Aktive FanClubarbeit, Zugehörigkeit zum FanClub, Wohnsitz in UK sowie die Mitgliedschaft im FC Schalke 04.
Grundsätzlich gilt bei den Ticket-Bestellungen: Pro Spiel gibt es nur eine Karte pro FanClub-Mitglied. Die Karten müssen per Vorkasse bezahlt werden. Die Übergabe erfolgt immer und ausnahmslos vor dem Spiel im SFCV-Clubheim.
Tickets müssen bis spätestens 60 Minuten vor dem Anpfiff im Clubheim abgeholt werden.
Unentschuldigte Verspätungen oder unentschuldigtes Nichterscheinen führen zur sofortigen Weitergabe an andere Mitglieder. Eine Erstattung bezahlter Beträge erfolgt in diesen Fällen nicht.
Entschuldigungen, Abmeldungen etc. sind bis spätestens 60 Minuten vor dem Anpfiff unter Angabe des vollständigen Namens per SMS zu melden. Anrufe werden im Clubheim NICHT entgegen genommen. Bei entschuldigtem Nichterscheinen wird die Summe einer möglichen Ticketweitergabe dem ursprünglichen Besteller gutgeschrieben.
§ 4 Eintritt der Mitglieder
(1) Mitglied des FanClubs kann jede an den Belangen des FC Schalke 04 interessierte natürliche Person werden. Für nicht voll Geschäftsfähige ist ein schriftlicher Nachweis über das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Beitritt zum FanClub und Überweisung des Mitgliedsbeitrags.
(3) Sie ist schriftlich bei der Geschäftsführung zu beantragen.
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Beitritt wird, nach der ersten Zahlung des Mitgliedsbeitrages, mit Zusendung einer entsprechenden Bestätigungs-eMail wirksam.
(5) Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet (a) mit dem Tod des Mitglieds, (b) durch Austritt, (c) durch Ausschluss, (d) durch Streichung aus der Mitgliederliste.
(2) Der Austritt aus dem FanClub kann jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung erfolgen. Der Austritt ist gegenüber der Geschäftsführung schriftlich per eMail zu erklären.
(3) Der Ausschluss aus dem FanClub ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat. Außerdem erfolgt der Ausschluss bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Clubs, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung.
(4) Ein Mitglied kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung des Beitrages mehr als einen Monat in Verzug befindet. (vereinfachter Ausschluss) In der Mahnung soll auf eine beabsichtigte Streichung hingewiesen werden.
(5) Über den Ausschluss aus dem FanClub entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Er ist dem Mitglied unter Angabe des Grundes unverzüglich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe erfolgt via eMail an die vom Mitglied bei Anmeldung angegebene Adresse.
(6) Im Falle eines Austritts oder Ausschlusses aus dem FanClub, werden überbezahlte Beiträge nicht zurückerstattet.
(7) Benannte Ehrenmitglieder können nur aufgrund erheblicher persönlicher Verfehlungen vom Vorstand aus dem FanClub ausgeschlossen werden. Für eine solche Entscheidung müssen alle sieben Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung erteilen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag/Aufnahmegebühr
(1) Der FanClub erhebt Mitgliedsbeiträge. Eine Aufnahmegebühr wird nicht gefordert.
(2) Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt 12,-€ / 10 BP und 6,-€ / 5,-BP für Kinder bis einschließlich 16 Jahre.
(3) Der Beitrag muss auf das angegebene Konto überwiesen, oder mittels PAYPAL ( plus PAYPAL-Gebühren) vor Beginn des Kalenderjahres überwiesen werden. Stichtag der Beitragszahlung is alljährlich der 1. Mai.
§ 7 Organe des FanClubs Organe des FanClubs sind:
(1) der Vorstand ( §§ 8-9)
(2) die Jahreshauptversammlung (§§ 10-14).
§ 8 Vorstand
(1) Der FanClub-Vorstand besteht aus sieben FanClub-Mitgliedern. Die Mindestzugehörigkeit eines Vorstandsmitglieds im FanClub muss mindestens 6 Monate betragen.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern, wohnhaft in Großbritannien, drei Mitgliedern, wohnhaft in Deutschland und einem Mitglied wohnhaft in einem sonstigen Land.
Grundsätzlich im Vorstand vertreten ist : Der Präsident Der Geschäftsführer/Vize-Präsident Der Webmaster Der Mitglieder-Beauftragte
(2) Die Mitglieder des Vorstands müssen FanClub-Mitglieder sein. Die Mindestzugehörigkeit zum FanClub beträgt 6 Monate.
(3) Der Vorstand wird durch Beschluss der Jahreshauptversammlung für die Dauer von einem Jahr bestellt.
(4) Das Amt endet mit Ablauf der Bestellung oder mit dem Ausscheiden aus dem FanClub. Eine vorzeitige Abwahl ist nicht möglich.
(5) Der Vorstand berät sich mindestens einmal in einem Kalenderjahr im Rahmen der Jahreshauptversammlung.
§ 9 Beschränkung der Vertretungsmacht
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des FanClubs betreffen ist der Vorstand und die Geschäftsführung grundsätzlich autorisiert. Eine Beschränkung findet nicht statt. Die finanzielle Situation des FanClubs wird im Member-Bereich der Homepage für alle Mitglieder ersichtlich im Protokoll der Jahreshauptversammlung dargestellt.
§ 10 Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung ist zu berufen,
(1) wenn es das Interesse des Fanclubs erfordert, jedoch mindestens.
(2) jährlich einmal, möglichst in den Monaten Juni / Juli.
(3) bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen drei Monaten.
§ 11 Form der Berufung
Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorstand im Internet ( FanClub-Website/facebook-Seite/eMail) unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuladen.
§ 12 Form der Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung kann im besonderen Ausnahmefall auch virtuell abgehalten werden. An der regulären Jahreshauptversammlung müssen mindestens drei Vorstandsmitglieder persönlich teilnehmen.
§ 13 Beschlußfähigkeit, Beschlußfassung
(1) Beschlussfähig ist jede ordentlich einberufene Jahreshauptversammlung, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
(2) Es kann neben der persönlichen Abstimmung auch in virtuellen Versammlungen per Mail oder im Chat abgestimmt werden.
(3) Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
(4) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitgliedern erforderlich.
§ 14 Beurkundung
(1) Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen.
(2) Das Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
(3) Jedes Fanclub-Mitglied ist berechtigt, die Protokolle einzusehen.
(4) Das Protokoll der Jahreshauptversammlung wird jedem FanClub-Mitglied per eMail zugestellt.
§ 15 Abschlußbemerkungen
(1) Der Zweck des Fanclubs ist, den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu unterstützen.
(2) Dabei wendet sich der FanClub gegen jegliches Rowdytum und gegen jegliche Gewalttätigkeiten von Fußballfans.
(3) Aufgrund seiner Mitgliedschaft im Schalker Fan-Club Verband e.V. dient er darüber hinaus als Bindeglied zum FC Schalke04.
Gelsenkirchen, 26.02.2010
- aktualisierte Version vom 27.09.2012 - |