Satzung Schalke FanClub UK
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Fanclub führt den Namen „Schalke FanClub UK".
(2) Der FanClub hat seinen Sitz in London, England und in Gelsenkirchen-Schalke / Deutschland.
(3) Geschäftsjahr ist die Dauer der Bundesliga-Saison. Stichtag ist jeweils der 15. Mai.
(4) Der FanClub wurde am 26.02.2010 gegründet.
(5) Die Vereinsfarben sind Blau-Weiß.
(6) Das Fanclub-Logo zeigt die Umrisse Großbritanniens mit dem Schalker-Vereinslogo.
(7) Die FanClub –Flagge ist der Union-Jack in königsblau mit dem Schriftzug „Schalke FanClub UK. Links oben befindet sich das Logo des FC Schalke 04. Rechts unten befindet sich das Logo des Schalke FanClubs UK.
Die Verwendung der FanClub-Logos ist nur mit Zustimmung des Schalke FanClub UK zulässig.
§ 2 Zweck des Schalke Fanclub UK
Der Zweck des Fanclubs ist, den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu unterstützen.
(2) Dabei wendet sich der FanClub gegen jegliches Rowdytum und gegen jegliche Gewalttätigkeiten von Fußballfans. Außerdem lehnen wir jegliche Form von Fremdenhass und Extremismus ab!
(3) Der FanClub möchte weltweit allen Menschen, die sich für den FC Schalke 04 interessieren, eine Plattform bieten, auf der sie sich über die Belange des FC Schalke 04 austauschen können. Hierzu bedient sich der Fanclub einer Mailingliste. Diese Mailingliste ist nur Mitgliedern zugänglich. Alle Mitglieder, die dieser Regelung nicht aktiv widersprechen, sind mit der Verwendung ihrer persönlichen Daten einverstanden.
(4) Aufgrund seiner Mitgliedschaft im Schalker Fan-Club Verband e.V. dient er darüber hinaus als Bindeglied zum FC Schalke04.
(5) Dabei verfolgt der FanClub ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel des FanClubs dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
§ 3 FanClub-Aktivitäten
Der FanClub erfüllt seine Aufgaben z.B.: durch Bereitstellung eines Zugangs zu einer Mailingliste, die den täglichen und weltweiten Austausch seiner Mitglieder ermöglicht.
Des Weiteren wird der FanClub auf Wunsch der Mitglieder in Form der Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen, wie z.B. Besuche von Spielen des FC Schalke 04, Fan-Meetings, FanClub-Reisen, Organisation von Sommer- und Winterfesten etc. tätig.
Der FanClub UK hilft in Not geratenen Mitgliedern mit zinslosen Darlehen und/oder Sachmitteln, sofern es die Situation erlaubt und hilft bei allgemeinen Schalker Hilfsaktionen durch Finanzspenden.
3.1 TICKETING
FanClub-Mitglieder haben keinen Anspruch auf die Zuweisung/Vergabe von Eintrittskarten zu Spielen des FC Schalke 04. Die Zuweisungskriterien obliegen ausschließlich der FanClubleitung und werden von dieser nach bestem Wissen umgesetzt.
Der Bearbeitungsbetrag bei bestellten Tickets beträgt bei Stehplätzen 1,00 € und bei Sitzplätzen 2,-€. Dieser Betrag wird dem FanClub gutgeschrieben. Im Falle spezieller Spiele (Endspiele etc.) mit sehr hoher Nachfrage und nur geringer Zuteilung kann der Vorstand höhere Bearbeitungsgebühren festlegen.
Maßgebliche Kriterien bei der Zuteilung von Tickets sind: 1. Aktive FanClub-Arbeit, 2. Dauer der Zugehörigkeit zum FanClub, 3. Wohnsitz in UK sowie 4. die Mitgliedschaft im FC Schalke 04.
Grundsätzlich gilt bei den Ticket-Bestellungen: Pro Spiel gibt es nur eine Karte pro FanClub-Mitglied. Die Karten müssen per Vorkasse bezahlt werden. Die Karten werden per Einschreiben oder online verschickt. Der FanClub übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für den Verlust von Karten.
Jeder Besteller ist dafür verantwortlich, dass dem FanClub die aktuelle Anschrift zur Übersendung der Tickets vorliegt.
§ 4 Mitgliedschaft im Schalke FanClub UK
(1) Mitglied des FanClubs kann jede an den Belangen des FC Schalke 04 interessierte natürliche Person werden. Für nicht voll Geschäftsfähige ist ein schriftlicher Nachweis über das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Beitritt zum FanClub und Überweisung des Mitgliedsbeitrags.
(3) Sie ist schriftlich bei der FanClubleitung zu beantragen.
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die FanClubleitung. Der Beitritt wird, nach der ersten Zahlung des Mitgliedsbeitrages, mit Zusendung einer entsprechenden Bestätigungs-Mail wirksam.
(5) Die Ablehnung der Aufnahme durch die FanClubleitung ist nicht anfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
(6) Die Mitgliedschaft endet
(a) durch Austritt, (b) durch Ausschluss, (c) durch Streichung aus der Mitgliederliste.
(7) Der Austritt aus dem FanClub kann jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung erfolgen.
(8) Der Ausschluss aus dem FanClub ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat. Außerdem erfolgt der Ausschluss bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Clubs, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung.
(9) Ein Mitglied kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sich das Mitglied mit der Zahlung des Beitrages mehr als drei Monate in Verzug befindet. In der Mahnung soll auf eine beabsichtigte Streichung hingewiesen werden.
(10) Über den Ausschluss aus dem FanClub entscheidet die FanClubleitung. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung sofort wirksam. Er ist dem Mitglied unter Angabe des Grundes unverzüglich bekannt zu machen. Die Bekanntgabe erfolgt via Email an die vom Mitglied bei Anmeldung angegebene Adresse.
(11) Im Falle eines Austritts oder Ausschlusses aus dem FanClub, werden überbezahlte Beiträge nicht zurückerstattet.
(12) Benannte Ehrenmitglieder können nur aufgrund erheblicher persönlicher Verfehlungen von der FanClubleitung aus dem FanClub ausgeschlossen werden.
§ 6 Mitgliedsbeitrag
Der FanClub erhebt Mitgliedsbeiträge.
Über die Höhe des Beitrages entscheidet die FanClubleitung. Der aktuelle Jahresbeitrag ab der Saison 2017/2018 beträgt 15,-€ / 13 BP.
Die Mitgliedschaft für Kinder unter 16 Jahren ist ab der Saison 2020/21 kostenlos.
Der Beitrag muss auf das angegebene Konto überwiesen, oder mittels PAYPAL (plus PAYPAL-Gebühren) überwiesen werden. Stichtag der Beitragszahlung ist alljährlich der 15. Mai.
§ 7 FanClubleitung
Der FanClub wird durch aktive Mitglieder entscheidungserheblich geleitet. Diese Mitglieder bilden die FanClubleitung. Eine Begrenzung der Anzahl von Mitgliedern in Funktion der FanClubleitung erfolgt nicht.
(2) Eine interne Aufgabenzuweisung erfolgt in Absprache mit allen Leitungsteilnehmern zum Wohle des FanClubs.
(3) Mitglieder der FanClubleitung müssen mindestens 12 Monate dem FanClub angehören.
(4) Jedes aktive Mitglied kann sich für eine aktive Tätigkeit in der FanClubleitung bewerben. Über die Aufnahme entscheidet die FanClubleitung.
(5) Die FanClubleitung kann Satzungsänderungen veranlassen, wenn mindestens 51% der Leitungsteilnehmer dieser Änderung zustimmen.
(6) Zum Zwecke der Außendarstellung wird ein FanClub-Präsident ernannt. Die Benennung erfolgt durch die FanClubleitung. Das Amt ist mit keinen zusätzlichen Aufgaben, Anforderungen oder Vergünstigungen verbunden.
Die FanClubleitung bilden aktuell:
Gregg Devine (Präsident)
Christian Wißing (Geschäftsführer)
Stefan Blieffert (Tippspiel / Homepage)
Björn und Nico Fendrich (Tickets Heimspiele)
Björn und Nico Fendrich (Tickets Auswärtsspiele / Ticketbeauftragter)
Frank Josinger (Facebook Administrator / Übersetzungen)
Mario Montag (Instagram)
§ 8 Beschränkung der Vertretungsmacht
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des FanClubs betreffen ist die FanClubleitung grundsätzlich autorisiert. Eine Beschränkung findet nicht statt.
Gelsenkirchen, 26.02.2010
aktualisierte Version vom 02.10.2026